Frage 1-2-22-101: Selbst wenn Sie Ihr Fahrzeug beladen, sollten Sie stets die Vorschriften im Blick behalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Laut den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf eine Ladung ohne Kennzeichnung höchstens 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragen. Das bedeutet, dass alles, was weiter als 1 Meter herausragt, entsprechend gekennzeichnet werden muss.
Diese Kennzeichnung ist entscheidend, insbesondere bei unterschiedlichen Wetterbedingungen oder schlechter Sicht, um die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu verbessern und potenzielle Gefahren zu vermeiden.
Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist?
Antwort: 1 m
Die Ladung darf unmarkiert nur bis zu 1 Meter über die Rückstrahler hinausragen. Sollte sie darüber hinausragen, ist es erforderlich, sie je nach Witterungs-, Licht- und Sichtverhältnissen zu kennzeichnen, damit andere Verkehrsteilnehmer sie rechtzeitig erkennen können.
Die genauen Regelungen zur Kennzeichnung von Ladung sind in der StVO unter § 22 zu finden. Dort sind auch Anweisungen zur Verwendung von Tafeln und Kennleuchten festgelegt (Anlage 1 zu § 22 StVO). Es ist wichtig, diese Vorschriften zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.