Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?
Parkdauer: Anhänger dürfen ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Dies gilt sowohl für öffentliche Straßen, als auch für Parkplätze. Ausgenommen sind lediglich speziell gekennzeichnete Parkplätze für Anhänger.

Parkplatz: Achten Sie darauf, dass der Anhänger auf einem ausreichend befestigten Untergrund geparkt wird.
Parken Sie den Anhänger nicht auf Grünflächen oder schlammigen Untergründen, da er dort versinken könnte.
Sicherung: Stellen Sie sicher, dass der Anhänger fest gehandbremst ist und dass die Stützräder ausgefahren und abgesenkt sind.
Beleuchtung:
- Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss die Beleuchtung des Anhängers eingeschaltet sein.
- Prüfen Sie vor dem Parken, ob alle Leuchten am Anhänger funktionieren.
Kennzeichen: Das Kennzeichen des Anhängers muss gut sichtbar sein.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?
Weitere Informationen:
- Weitere Informationen zum Parken von Anhängern finden Sie auf der Website der Straßenverkehrsbehörde.
- Dort finden Sie auch Informationen zu Bußgeldern, die bei Verstößen gegen die Parkvorschriften für Anhänger verhängt werden können.
Hinweis:
- Dieser Text dient lediglich zur Information. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.
- Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an die Straßenverkehrsbehörde wenden.