In Deutschland haben Autofahrer die Möglichkeit, ihre Kennzeichen mit individuellen Zahlen- und Buchstabenkombinationen zu gestalten.,
Doch es gibt klare Regeln und bestimmte Grenzen, die eingehalten werden müssen. Denn nicht jede Kombination ist zulässig.
Gestaltungsfreiheit bei Kennzeichen – mit Einschränkungen
In Deutschland bietet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) den Fahrzeughaltern eine gewisse Freiheit bei der Wahl der Kennzeichen.

Sie können bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen wünschen, was durchaus zu kreativen Kennzeichen wie „OCH-NE“ führen kann. Doch gemäß § 8 Abs. 1 FZV darf keine Kennzeichenkombination „gegen die guten Sitten verstoßen“. Die Wünsche der Autofahrer dürfen die Denkweisen und Anstandsgefühle aller nicht verletzen.
Verbotene Kennzeichen mit nationalsozialistischem Bezug
Insbesondere Kennzeichen mit nationalsozialistischen Anspielungen sind in Deutschland verboten. Hierzu zählen Buchstabenkombinationen wie:
- „SA“ (Sturmabteilung)
- „SS“ (Schutzstaffel)
- „HJ“ (Hitlerjugend)
- „KZ“ (Konzentrationslager)
- „NS“ (Nationalsozialismus)
Diese Kombinationen sind bundesweit auf einer Verbotsliste zu finden, um jeden Bezug zur NS-Zeit zu verhindern.
Zahlenkombinationen mit rechtsextremen Hintergründen
Auch bestimmte Zahlenfolgen sind nicht erlaubt, da sie in rechtsextremen Kreisen eine spezielle Bedeutung haben. Dazu zählen:
- 14: Anspielung auf eine Parole, die aus 14 Wörtern besteht.
- 18: Steht für „Adolf Hitler“.
- 28: Symbol für ein rechtsextremes Netzwerk.
- 88: Kürzel für „Heil Hitler“.
- 188: Abkürzung für „Adolf Hitler Heil“.
Diese Kombinationen sind aus historischen und gesellschaftlichen Gründen tabu und dürfen nicht vergeben werden.
Lokale Verbote: Unterschiede je nach Stadt und Landkreis
Neben den bundesweit verbotenen Kennzeichen existieren in manchen Städten und Landkreisen zusätzliche Regelungen.
So ist in Köln beispielsweise ein Kennzeichen mit dem Buchstaben Z („K-Z“) untersagt. Im Saalekreis ist die Kombination „SK-IN“ (Skinhead-Anspielung) nicht erlaubt. Nürnberg verbietet Kennzeichen wie „N-PD“ und „N-SU“, die in einen rechtsextremen Kontext gestellt werden könnten.
Zudem sind Kennzeichen mit „HH“ und bestimmten Zahlenfolgen in vielen Regionen problematisch.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Kennzeichenwahl
Seit Beginn des Ukraine-Krieges haben einige Städte in Deutschland Kennzeichen mit dem Buchstaben „Z“ verboten. Dieser Buchstabe, der für „Za pobyedu“ („Für den Sieg“) steht, war auf russischen Panzern häufig zu sehen.
Um jede Assoziation mit den russischen Kriegsaktivitäten zu vermeiden, haben verschiedene Bundesländer diese Kennzeichen untersagt.

Die Regelungen zur Vergabe von Kennzeichen sollen sicherstellen, dass die Anstandsgefühle der Bevölkerung respektiert werden.
Fahrzeughalter sollten sich daher vor der Wahl eines individuellen Kennzeichens immer über die bestehenden Vorschriften informieren, um Probleme bei der Zulassung zu vermeiden.