Mehr Sicherheit und weniger Verkehr: Neue Geschwindigkeitsbegrenzung in mehreren Straßen der Innenstadt in Kraft
Seit dem 16. April 2025 gilt in Teilen der Eisenacher Innenstadt eine neue Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Stadtverwaltung Thüringens will mit dieser Maßnahme den innerstädtischen Verkehr beruhigen und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer erhöhen.
Diese Straßen sind betroffen
Die Geschwindigkeitsbegrenzung betrifft mehrere zentrale Straßen in der Eisenacher Innenstadt. Im Einzelnen gelten die neuen Regelungen in folgenden Bereichen:
- rund um den Karlsplatz
- rund um den Marktplatz
- in der Goldschmiedenstraße
- sowie in der Johannisstraße
In diesen Zonen dürfen Fahrzeuge nur noch mit maximal 20 Stundenkilometern unterwegs sein. Zudem ist es Fußgängern erlaubt, die Fahrbahn an jeder beliebigen Stelle zu überqueren – unabhängig von Ampeln oder Zebrastreifen.
Verkehrsversuch auf zwei Jahre angelegt
Die Maßnahme ist Teil eines auf zwei Jahre angelegten Verkehrsversuchs der Stadt Eisenach. Ziel ist es, laut Stadtverwaltung, verschiedene positive Effekte zu erzielen:
- Reduzierung von Verkehrsunfällen
- Weniger Durchgangsverkehr in der Innenstadt
- Mehr Lebensqualität für Fußgänger und Radfahrer
Die Stadt beobachtet die Auswirkungen der neuen Regelung genau. Ob die Temporeduzierung dauerhaft beibehalten wird, soll nach Ablauf der zweijährigen Testphase entschieden werden.